Rechtmäßigkeit von Vorsteuerberichtigungen gem. § 15a UStG aus der Anschaffung von Geldspielgeräten
Leitsatz
Die Änderung der für den Vorsteuerabzug „maßgebenden Verhältnisse” i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG kann auch dadurch eintreten,
dass bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs
im Abzugsjahr zu Grunde lag (hier: Steuerpflicht der Umsätze mit Geldspielgeräten), sich in einem der Folgejahre als unzutreffend
erweist, wobei allerdings Voraussetzung ist, dass die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar
ist (hier: Festsetzungsverjährung).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAD-15281
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.10.2006 - 13 K 8464/99 U
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