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Zukunftsicherung
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
1. Gesamtdarstellung der betrieblichen Altersversorgung
Die nach wie vor geltenden Regelungen für die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % bei Beiträgen und Zuwendungen zur betrieblichen Altersversorgung sind nachfolgend im Einzelnen dargestellt. Die Steuerbefreiungsvorschrift für Direktversicherungsbeiträge ist ebenfalls schwerpunktmäßig erläutert, soweit dies für das Verständnis der Zusammenhänge notwendig ist. Eine Gesamtdarstellung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung aller fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ist aus Gründen der Übersichtlichkeit in Anhang 6 enthalten. In Anhang 6a ist zudem die steuerliche Förderung der Altersvorsorgeleistungen in Form der sog. Riester-Rente durch die Altersvorsorgezulage und ggf. einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug erläutert.
2. Steuerfreiheit der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
a) Kapitaldeckungsverfahren
Der nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung beträgt 2025 bundesweit 7728 € (= 8 % der ...