Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zukunftsicherung
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
Die nach wie vor geltenden Regelungen für die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % bei Beiträgen und Zuwendungen zur betrieblichen Altersversorgung sind nachfolgend im Einzelnen dargestellt. Die Steuerbefreiungsvorschrift für Direktversicherungsbeiträge ist ebenfalls schwerpunktmäßig erläutert, soweit dies für das Verständnis der Zusammenhänge notwendig ist. Eine Gesamtdarstellung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung aller fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ist aus Gründen der Übersichtlichkeit in Anhang 6 enthalten. In Anhang 6a ist zudem die steuerliche Förderung der Altersvorsorgeleistungen in Form der sog. Riester-Rente durch die Altersvorsorgezulage und ggf. einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug erläutert.
Der nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung beträgt 2024 bundesweit 7248 € (= 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – West – von 90600 €). Sozialversicherungsrechtlich ist die Beitragsfreiheit nach wie vor auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rente...