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Lexikon - Stand: 10.02.2025

Teillohnzahlungszeitraum

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Für die Bestimmung des Lohnzahlungszeitraums sind Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezogen hat, der nicht in Deutschland dem Lohnsteuerabzug unterliegt, spätestens ab dem nicht mitzuzählen. Dies betrifft z. B. den Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn nach einem DBA oder eine tageweise Beschäftigung in Deutschland. Mithin entsteht in diesen Fällen ein Teillohnzahlungszeitraum mit der Folge, dass die Tagestabelle anzuwenden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist (vgl. auch die Erläuterungen unter Nr. 3).

Um die Anwendung in der Praxis zu erleichtern, können die Gesamtarbeitstage im jeweiligen Kalendermonat pauschal mit 20 Arbeitstagen angesetzt werden. Bei der Ermittlung der für die Lohnsteuerberechnung maßgeblichen Tage kann das Verhältnis der Kalendertage zu den Gesamtarbeitstagen pauschal mit 30/20 (= Faktor 1,5) berechnet werden. Die bei der Ermittlung der für die Lohnsteuerberechnung maßgeblichen Tage sind abzurunden.

1. Allgemeines

Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei einem monatlich entlohnten Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn der...

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