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Arbeitszeitkonten
Neu im April
Einbringung von Arbeitsentgelt in Wertguthaben im Zusammenhang mit einem Personalabbau
Vereinbarungen zu einem Personalabbau, die zeitgleich die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, den Aufbau von Wertguthaben durch eine sofortige gesonderte Einmalzahlung des Arbeitgebers und die unmittelbare Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum vorgezogenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsehen, können die Voraussetzungen einer Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV erfüllen. Dabei ist es unerheblich, dass es an einer Ansparphase fehlt (vgl. das Stichwort „Arbeitszeitkonten“ unter Nr. 9 Buchstabe m).
Hiervon zu unterscheiden sind allerdings Vereinbarungen zum Personalabbau, bei denen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Beschäftigung (z. B. bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags) eine Einmalzahlung des Arbeitgebers in eine Wertguthabenkonto eingebracht werden soll, ohne dass sich bis zum Ende der Beschäftigung eine Freistellung von der Arbeitsleistung beim Arbeitgeber anschließt. Derartige Einmalzahlungen, bei denen es sich um finanzielle Entschädigungen für den vorzeitigen Verlust des Arbeitsplatzes handelt, gehören sozialversicherungsrechtlich nicht zum A...