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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchuG) sind steuerfrei, unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt (vgl. „Mutterschaftsgeld“ unter Nr. 2). Derartige Zuschüsse sind zudem beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SvEV).