Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 27.01.2025
Zuschuss zum Kinder-Krankengeld
Arbeitgeberzuschüsse zum sog. Kinder-Krankengeld (§ 45 SGB V) sind steuerpflichtig. Es besteht Beitragsfreiheit, wenn der Zuschuss zusammen mit dem Kinder-Krankengeld das Nettoentgelt nicht um mehr als 50 € übersteigt. Ausführliche Erläuterungen enthält das Stichwort „Arbeitsentgelt“ unter Nr. 2.