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Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Bestimmte Leistungen oder geldwerte Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt, können nur dann steuerfrei gezahlt oder mit einem festen Pauschsteuersatz pauschal besteuert werden, wenn der Arbeitgeber diese Leistungen dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zuwendet.
Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung muss erfüllt sein, wenn der Arbeitgeber z. B. für die folgenden Leistungen die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz berechnen will:
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unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von Personalcomputern, anderen Datenverarbeitungsgeräten und Barzuschüssen zur Internetnutzung, die mit 25 % pauschal besteuert werden (vgl. „Computer“ unter Nr. 2);
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unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge der Arbeitnehmer und entsprechende Barzuschüsse für den Erwerb und die Nutzung, die mit 25 % pauschal besteuert werden (vgl. „Elektrofahrzeuge“ unter Nr. 2 Buchstabe b);
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unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von Fahrrädern, die mit 25 % pauschal besteuert werden (vgl. „Elektro-Bike“ unter Nr. 5 Buchstabe b);
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Zuschüsse zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem P...