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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Zusammenballung von Einkünften

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Die Zusammenballung von Einkünften ist neben dem Lohnzufluss innerhalb des Kalenderjahres Voraussetzung für eine ermäßigte Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung. Eine Zusammenballung von Einkünften ist insbesondere anzunehmen bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (z. B. Jubiläumszuwendungen) und Abfindungen. Ab dem ist die Fünftelregelung erst bei der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers und nicht mehr vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren anzuwenden.

Bei Jubiläumszuwendungen ist eine Zusammenballung von Einkünften immer dann gegeben, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht (vgl. „Jubiläumszuwendungen“).

Bei Entlassungsabfindungen liegt eine Zusammenballung von Einkünften immer dann vor, wenn eine Abfindung höher ist als der Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ende des Kalenderjahres noch bezogen hätte. Eine Überschreitung des wegfallenden Arbeitslohns um 1 Euro reicht aus (vgl. „Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis“ besonders unter den Nrn. 5 bis 9).

Beispiel

Das Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers mit einem Arbeitslohn von 4000 Euro monatlich wird auf Veranlassung des Arbeitgebers am aufg...

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