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Lexikon - Stand: 10.02.2025

Wohnungsüberlassung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neues und Wichtiges auf einen Blick:

1. Besondere Quadratmeterpreise in Ausnahmefällen

Ab gelten einheitlich in allen Bundesländern neue Quadratmeterpreise für die Fälle, in denen der ortsübliche Mietpreis nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten ermittelt werden kann und zwar 4,95 € bzw. 4,05 € monatlich je Quadratmeter (bisher 4,89 € bzw. 4,– € monatlich; vgl. nachfolgend unter Nr. 7).

2. Bewertung der Schönheitsreparaturen vom bis

Für den Zeitraum bis ergibt sich für Schönheitsreparaturen je qm Wohnfläche und Jahr ein Zuschlagswert von 13,81 €, sofern dieser nicht anhand des tatsächlichen Aufwands ermittelt werden kann. Vgl. auch die nachfolgende Nr. 8 Buchstabe c.

1. Allgemeines

Bei der Gewährung geldwerter Vorteile durch den Arbeitgeber nimmt der Wohnungsbereich einen breiten Raum ein. Zum Teil werden Mietnachlässe oder sonstige Verbilligungen bereits in den Arbeitsverträgen oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt. Auch eine unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Grundstücken zum Wohnungsbau kommt hin und wieder vor, vgl. das Stichwort „Grundstücke“.

Der geldwerte ...

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