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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Witwengelder
Pensionszahlungen an die Witwe oder den Witwer aus dem früheren Dienstverhältnis des verstorbenen Arbeitnehmers (Witwenpension) sind als Versorgungsbezüge steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. „Versorgungsbezüge, Versorgungsfreibetrag“).
Witwenrenten oder Witwerrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind kein Arbeitslohn. Allerdings ist ein bestimmter Anteil einkommensteuerpflichtig, wenn die persönlichen Freibeträge überschritten sind (siehe „Renten“).
Witwenrenten an Kriegerwitwen nach dem Bundesversorgungsgesetz sind nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei.