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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Winterbeschäftigungs-Umlage in der Bauwirtschaft

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Die Arbeitnehmer, die im Bauhauptgewerbe tätig sind, werden mit 0,8 % des Bruttoarbeitslohns an der Finanzierung der Winterbeschäftigungs-Umlage beteiligt. Diese Beteiligung wird aus versteuertem Einkommen finanziert. Sie dient dazu, Arbeitsplätze in der Schlechtwetterzeit zu erhalten. Die Finanzverwaltung erkennt den Finanzierungsbeitrag des Arbeitnehmers als Werbungskosten an. Arbeitgeber können diese Umlage in einer freien Zeile der Lohnsteuerbescheinigung als freiwillige Angabe ausweisen (vgl. das Stichwort „Lohnsteuerbescheinigung“ unter Nr. 29). Die späteren Leistungen (Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld) sind steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt (vgl. das Stichwort „Wintergeld“).

Auch Arbeitnehmer im Baunebengewerbe werden zur Umlage herangezogen. Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk müssen 0,6 % des Bruttoarbeitslohns als Umlage zahlen. Im Garten- Landschafts- und Sportplatzbau wird bei den Arbeitnehmern eine Umlage von 0,8 % erhoben. Der Arbeitnehmeranteil ist auch bei Arbeitnehmern dieser Branchen als Werbungskosten abziehbar. Im Gerüstbauerhandwerk wird nur der Arbeitgeber zu der Umlage herangezogen, sodass insoweit kein Wer...

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