Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 27.01.2025
Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber
Leistungen des Arbeitgebers, mit denen er Werbungskosten des Arbeitnehmers ersetzt, sind steuer- und beitragspflichtig, soweit nicht durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung Steuerfreiheit angeordnet ist (R 19.3 Abs. 3 Satz 1 LStR).
Auf die ausführlichen Erläuterungen beim Stichwort „Auslagenersatz“ wird Bezug genommen.