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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Leistungen des Arbeitgebers, mit denen er Werbungskosten des Arbeitnehmers ersetzt, sind steuer- und beitragspflichtig, soweit nicht durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung Steuerfreiheit angeordnet ist (R 19.3 Abs. 3 Satz 1 LStR).

Auf die ausführlichen Erläuterungen beim Stichwort „Auslagenersatz“ wird Bezug genommen.

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