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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Wechselschichtzulage

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

LS+ SV+Wechselschichtzulagen sind Lohnzuschläge für unregelmäßige Arbeitszeit; sie sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Abspaltung eines steuerfreien Teils als Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist nicht zulässig ( BStBl. II S. 888 und vom , BStBl. II S. 644).

Beispiel A

Ein Arbeitnehmer im Bankgewerbe erhält für ständige Wechselschichtarbeit einen monatlichen Zuschlag von 300 €. In der dritten Schicht wird regelmäßig Nachtarbeit geleistet. Der Wechselschichtzuschlag ist in voller Höhe steuer- und beitragspflichtig. Die Abspaltung eines steuerpflichtigen Teils für Nachtarbeit (z. B. 1/3 von 300 € = 100 € als steuerfreier Nachtarbeitszuschlag) ist nicht zulässig.

Wird unter der Bezeichnung „Wechselschichtzuschlag“ ein echter stundenweise zuzuordnender Nachtarbeitszuschlag für tatsächlich geleistete Nachtarbeit gezahlt, ist dieser Zuschlag nach § 3b EStG bis zu den dort genannten Zuschlagssätzen steuerfrei. Dass der Zuschlag ggf. nicht als „Nachtarbeitszuschlag“, sondern als „Wechselschichtzuschlag“ bezeichnet wird, hat auf die Steuerfreiheit dann keinen Einfluss, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 3b EStG erfüllt sind (vgl. „Zus...

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