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Wandelschuldverschreibungen und Wandeldarlehensverträge
Der Erwerb langjährig festverzinslicher Wandelschuldverschreibungen oder Wandelobligationen mit dem Recht auf vorzeitigen Umtausch in verbilligte Aktien zum Differenzpreis zwischen dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen und dem Emissionspreis der Aktien kann beim Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Wandlung zu einem geldwerten Vorteil führen. Dieser besteht im Unterschied zwischen dem tatsächlichen Wert der Aktien (= Börsenpreis) bei Ausübung des Wandlungsrechts und dem Erwerbspreis der Wandelschuldverschreibungen und ggf. der Aktien (= Erwerbsaufwand des Arbeitnehmers; BStBl. II S. 766). Zur Inanspruchnahme des Freibetrags für Vermögensbeteiligungen vgl. das Stichwort „Vermögensbeteiligungen“ besonders unter Nr. 2 Buchstabe b.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Aktien aufgrund einer Halte-/Sperrfrist nicht veräußern kann oder zur Rückübertragung verpflichtet ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Sperrfrist beendet oder aufgelöst wird.
Der Arbeitnehmer nahm an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil und erhielt vom Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von Wandelschuldverschreibungen, die ihn zum verbill...