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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Waisengelder

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Waisengelder aus einem früheren Dienstverhältnis des Verstorbenen (z. B. eines Beamten) sind als Versorgungsbezüge (vgl. dieses Stichwort) steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Erhalten die Witwe/der Witwer eines Arbeitnehmers Witwengeld und seine Kinder Waisengeld vom Arbeitgeber, ist Grundlage für die Zahlungen das frühere Dienstverhältnis des Erblassers (vgl. „Rechtsnachfolger“). Es ist unerheblich, ob die Rechtsnachfolger in einem Dienstverhältnis standen oder stehen. Bei Witwen- und Waisengeld handelt es sich um getrennte Bezüge, auch wenn der ganze Betrag an die Witwe/den Witwer ausgezahlt wird. Die Witwe/der Witwer ist hinsichtlich des Witwengeldes und die Kinder sind hinsichtlich des Waisengeldes steuerlich Arbeitnehmer, sodass die Steuerberechnung für das Waisengeld nach den Steuermerkmalen des Kindes vorzunehmen ist. Die auszahlende Stelle hat die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Kindes abzurufen. Auf die ausführlichen Erläuterungen beim Stichwort „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ wird hingewiesen. Das Waisengeld ist ebenso wie das Witwengeld ein lohnsteuerpflichtiger Versorgungsbezug (= Hinterbliebenenbezüge). Deshalb kann der Versorgungsfreibetrag und ...

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