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Vorsorgepauschale
In die Lohnsteuertabelle ist eine sog. Vorsorgepauschale eingearbeitet (vgl. das Stichwort „Tarifaufbau“ besonders unter Nr. 2). Die Vorsorgepauschale soll bestimmte Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers pauschal abgelten, damit er sich insoweit die Bildung eines Freibetrags als Lohnsteuerabzugsmerkmal ersparen kann.
Vorsorgeaufwendungen sind insbesondere die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, die Beiträge zu privaten Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Beiträge zu bestimmten Lebens- oder Todesfallversicherungen und auch Beiträge zu privaten Rentenversicherungen.
Eine Vorsorgepauschale wird jedoch nur noch für bestimmte Vorsorgeaufwendungen gewährt. Sie setzt sich zusammen aus
einem Teilbetrag Rentenversicherung,
einem Teilbetrag Krankenversicherung und
einem Teilbetrag Pflegeversicherung.
Ein Teilbetrag Arbeitslosenversicherung wird trotz der ggf. bestehenden Pflichtversicherung des Arbeitnehmers bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale nicht berücksichtigt. Die Teilbeträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sind jeweils gesondert zu berechnen und anschließend zu addieren.
Ist ein Arbeitnehmer weder in der gesetzlichen Ren...