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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Unterstützungen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im Juli

Unwetter durch Starkregen mit anschließendem Hochwasser

Zur Berücksichtigung der Schäden aufgrund der Unwetter mit Hochwasser und Starkregen im Mai/Juni 2024 haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland den sog. Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Im Bereich der Lohnsteuer gelten bis zum 31.12.2024 folgende Regelungen (vgl. das Stichwort „Unterstützungen“ unter Nr. 3):

  • Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt auch für Zinszuschüsse und Zinsvorteile bei Darlehen, die zur Beseitigung der Schäden aufgenommen worden sind, und zwar während der gesamten Laufzeit des Darlehens. Das Darlehen darf aber die Schadenshöhe nicht überschreiten.

  • Ebenfalls steuerfrei sind Vorteile aus einer erstmalig nach Eintritt des Schadensereignisses erfolgten Nutzungsüberlassung von Fahrzeugen, Wohnungen, Unterkünften oder anderer Sachen an Arbeitnehmer, wenn die Güter durch das Schadensereignis zerstört, beschädigt, unbewohnbar oder unbrauchbar geworden sind. Dies gilt auch für die Gewährung von unentgeltlicher Verpflegung, soweit Arbeitnehmer sich nicht selbst versorgen können. Die Zuwendungen...

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