Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überstundenvergütungen
Neu im Februar
Zuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Die Bezahlung von Überstunden setzt sich aus dem Grundlohn für die jeweils geleistete Stunde und dem tariflich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Überstundenzuschlag zusammen (vgl. das Stichwort „Überstundenvergütungen“).
In einem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Streitfall war die Klägerin als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 % eines Vollzeitbeschäftigten bei einem Dialyseanbieter tätig. Der Manteltarifvertrag sah einen Zuschlag von 30 % für Überstunden vor, die über die monatliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinaus geleistet wurden und im jeweiligen Kalendermonat nicht durch Freizeitgewährung ausgeglichen werden konnten. Alternativ zur Auszahlung des Zuschlags war eine entsprechende Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto vorgesehen.
Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Das Bundesarbeitsgericht sieht darin einen Versto...