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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Tod des Arbeitnehmers
Stirbt ein Arbeitnehmer, sind bei der Lohnabrechnung für den Sterbemonat Besonderheiten zu beachten (vgl. das Stichwort „Rechtsnachfolger“ unter Nr. 1 Buchstabe d). Zur steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung des Sterbegeldes vgl. dieses Stichwort.