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Theaterbetriebszuschläge
Die tarif-/arbeitsvertraglichen Regelungen der Beschäftigten an Theatern und Bühnen sehen im Regelfall vor, dass sich die Bruttovergütung aus einer Grundvergütung und einer Theaterbetriebszulage zusammensetzt. Bei der Theaterbetriebszulage handelt es sich insoweit um einen steuerfreien Zuschlag i. S. d. § 3b EStG, als sie auf tatsächlich an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit zu den maßgebenden Zeiten geleistete Arbeit entfällt. Der verbleibende Restbetrag der Theaterbetriebszulage ist eine steuerpflichtige (variable) Grundlohnergänzung ( BStBl. II S. 936).
Die Bruttovergütung laut Tarifvertrag beträgt 8250 €, 20 % dieses Betrags (= 1650 €) werden als Theaterbetriebszulage gezahlt. Für die Berechnung des Stundenlohns verbleibt somit eine Bruttovergütung von 6600 €. Bei einem angenommen Monatsdivisor von 173,33 Stunden ergibt sich ein Stundenlohn von 38,07 € (6600 € : 173,33). Ausgehend hiervon sind nach den tatsächlich geleisteten Stunden im Einzelfall der steuerfreie und der steuerpflichtige Teil der Theaterbetriebszulage zu berechnen:
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Stunden | Uhrzeit | Zuschlag | Berechnung | Summe steuerfrei |
---|---|---|---|---|
2 | Nacht | 25 % | 38,07 × 2 × 25 % | 19,04 € |
2 | Nacht (0 bis 4 Uhr) | 40 % | 38,07 × 2 × 40 % | 3... |