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Sammelbeförderung
1. Allgemeines
LS- SV-Steuerfrei ist nach § 3 Nr. 32 EStG die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber eingesetzten Beförderungsmittel, z. B. Omnibus, Kleinbus oder für mehrere Personen zur Verfügung gestellten Personenkraftwagen. Das Gleiche gilt, wenn das Fahrzeug von einem Dritten im Auftrag des Arbeitgebers eingesetzt wird.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig ist. Die Notwendigkeit einer Sammelbeförderung ist nach R 3.32 LStR z. B. in den Fällen anzunehmen, in denen
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die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand durchgeführt werden könnte oder
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der Arbeitsablauf eine gleichzeitige Arbeitsaufnahme der beförderten Arbeitnehmer erfordert.
Die Notwendigkeit der Sammelbeförderung ist nicht davon abhängig, ob der Arbeitnehmer über einen eigenen Pkw verfügt oder nicht.
Aufgrund des frühen Arbeitsbeginns und der sehr schlechten Anbindung des Betriebs an öffentliche Verkehrsmittel beauftragt ein Arbeitgeber einen Busunternehmer die Arbeitnehmer zur ersten Tätigkeitsstä...