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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Rundfunkgerät

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Stellt der Arbeitgeber in den gemeinschaftlichen Aufenthaltsräumen des Betriebs ein Rundfunkgerät auf, handelt es sich um eine steuerfreie Arbeitgeberleistung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Hinweise zu R 19.3 LStR).

Dagegen ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Rundfunkgeräts durch den Arbeitgeber zum häuslichen Gebrauch steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zur Bewertung des geldwerten Vorteils vgl. das Stichwort „Fernsehgerät“.

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