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LG Düsseldorf 20.09.2001 12 O 392/01

Kreditwesen; | kein Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung

Das entschieden, dass die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH (Schufa) säumige Zahler bei bestrittener Richtigkeit der Rechnung nicht mit Negativ-Eintrag anprangern darf. Das Gericht verpflichtete die Schufa, den Eintrag einer strittigen Summe aus einer Mobilfunk-Rechnung zu löschen. Nach dem Sachverhalt hatte der Kunde der Telefongesellschaft die Rechnung gerichtlich angefochten. Trotz des laufenden gerichtlichen Verfahrens veranlasste der Mobilfunk-Betreiber den Eintrag bei der Schufa. Folge dieses Eintrages war die Sperrung der Kreditkarte des Kunden durch seine Bank.

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