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Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen
Neues auf einen Blick:
Die Verpflegungspauschalen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten in Deutschland betragen auch in den Jahren 2024 und 2025 unverändert 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit und 14 € bei mehr als acht Stunden Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Der Betrag von 14 € gilt auch für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten. Zu den Verpflegungspauschalen vgl. auch nachfolgende Nr. 2 Buchstabe a.
1. Allgemeines
a) Maßgeblichkeit der Verpflegungspauschalen
Nach § 3 Nr. 13 EStG ist die Steuerfreiheit von Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand auf die bei Auswärtstätigkeiten in der Privatwirtschaft maßgebenden Beträge begrenzt. Die in der Privatwirtschaft höchstzulässigen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand betragen für die ersten drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte bei eintägigen Auswärtstätigkeiten mit einer Abwesenheitszeit von mehr als acht Stunden für jeden Kalendertag 14 €.
Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten mit Übernachtung beläuft sich die Verpflegungspauschale für jeden Kalendertag mit einer Abwesenheitszeit von 24 Stunden 28 € und für den An- und Abreisetag ohne Mindestabwesenheitszeit auf 14 €.
Zu...