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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Preise

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

LS+ SV+Preise sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, d. h. wegen der in dem Dienstverhältnis erbrachten Arbeitsleistung gewährt werden und somit den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Preisträger zur Erzielung des Preises ein besonderes Werk geschaffen oder eine besondere Leistung erbracht hat. So ist z. B. eine unentgeltliche Reise, die ein angestellter Autoverkäufer als Preis für die erfolgreiche Teilnahme an einem Verkaufswettbewerb vom Autohersteller erhält, steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. „Incentive-Reisen“ und auch die Erläuterungen beim Stichwort „Pauschalierung der Lohnsteuer für Belohnungsessen, Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge“). Ebenso führt ein Nachwuchsförderpreis zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn er vom Arbeitgeber oder einem Dritten (z. B. Arbeitgeberverband) für die fachlichen Leistungen (hier u. a. Erreichen der betriebswirtschaftlichen Ziele und Fähigkeiten im Bereich Personalführung und Marketing) vergeben wird ( BStBl. II S. 668; zum Lohnsteuerabzug vgl. auch „Lohnzahlung durch ...

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