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Preise
Neu im April
Preisgeld für wissenschaftliche Publikationen
Preise gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie wegen der in dem Dienstverhältnis erbrachten Arbeitsleistung gewährt werden und damit den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts haben. Das gilt auch dann, wenn der Preis nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten zugewendet worden ist.
Ausgehend hiervon kann ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis nur dann zu Arbeitslohn führen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Arbeitgeber erbracht hat. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden. Im Streitfall wurde mit dem Wissenschaftspreis die zuvor erbrachte wissenschaftliche Tätigkeit des als Professor tätigen Klägers gewürdigt und ausgezeichnet. Das damit zusammenhängende Preisgeld wurde dem Kläger nicht als Anerkennung für dessen gegenüber der Hochschule geleisteten Dienste zugewandt. Folglich lag kein Arbeitslohn vor. Ausschlaggebend war u. a., dass die Habilitationsschriften zum ganz überwiegenden Teil bereits vor der Berufung in das Professorendienstverhältnis verfasst worden waren.
Der Bundesfinanzhof verneinte auch das Vorlieg...