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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Nettolöhne

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Werden bei einer Nettolohnvereinbarung vom Arbeitnehmer Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten, mindern diese Erstattungen in dem Lohnzahlungszeitraum, in dem das Finanzamt den Betrag an den Arbeitgeber geleistet hat, den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers. Ebenso mindert das an den Arbeitgeber abgetretene und an diesen gezahlte Kindergeld im Zahlungsjahr den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers ( BStBl. II S. 574). Vgl. die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 1.

1. Begriff des Nettolohns

Die Zahlung von Nettolohn muss ausdrücklich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, wenn ihr arbeitsrechtlich eine Bedeutung zukommen soll. Ohne eine solche Vereinbarung schuldet der Arbeitgeber den Bruttolohn. Denjenigen, der sich auf den Abschluss einer Nettolohnvereinbarung beruft, trifft eine erhöhte Nachweispflicht sowohl hinsichtlich des Abschlusses als auch des Inhalts der Vereinbarungen ( BFH/NV 2014 S. 181; ). Wird vertraglich festgelegt, dass der Arbeitgeber den Lohn steuerfrei auszahlen soll, ist dies nicht als Nettolohnvereinbarung zu werten, wenn sich di...

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