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Nettolöhne
1. Begriff des Nettolohns
Die Zahlung von Nettolohn muss ausdrücklich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, wenn ihr arbeitsrechtlich eine Bedeutung zukommen soll. Ohne eine solche Vereinbarung schuldet der Arbeitgeber den Bruttolohn. Denjenigen, der sich auf den Abschluss einer Nettolohnvereinbarung beruft, trifft eine erhöhte Nachweispflicht sowohl hinsichtlich des Abschlusses als auch des Inhalts der Vereinbarungen ( BFH/NV 2014 S. 181; ). Wird vertraglich festgelegt, dass der Arbeitgeber den Lohn steuerfrei auszahlen soll, ist dies nicht als Nettolohnvereinbarung zu werten, wenn sich die Annahme über die Steuerfreiheit als unzutreffend erweist.
LS+ SV+Durch eine Nettolohnvereinbarung übernimmt der Arbeitgeber im Innenverhältnis die vom Arbeitnehmer geschuldeten Abzugsbeträge (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung). Der Arbeitgeber übernimmt also eine fremde Schuld. Die übernommenen Lohnabzüge stellen daher zusätzlichen Arbeitslohn dar. Zur Ermittlung der zutreffenden Abzugsbeträge muss der Nettolohn auf einen Bruttolohn hochgerechnet werden (so...