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Nebenberufliche Prüfungstätigkeit
Eine nebenberufliche Prüfungstätigkeit ist in der Regel als selbstständige Tätigkeit anzusehen ( BStBl. III S. 255, vom , BStBl. III S. 293 und vom , BStBl. II S. 783). Trifft dies zu, sind die Prüfungsvergütungen zwar einkommensteuerpflichtig, jedoch kein Arbeitslohn.
Der beim Stichwort „Nebentätigkeit für gemeinnützige Organisationen“ abgehandelte steuerfreie Betrag von 3000 € jährlich gilt auch bei nebenberuflicher Prüfungstätigkeit, da eine abschließende Prüfung als Bestandteil einer Ausbildung anzusehen ist. Dies wurde in den Hinweisen zu R 3.26 LStR beim Stichwort „Prüfer“ ausdrücklich klargestellt.