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Nachgelagerte Besteuerung
1. Allgemeines
Der Begriff der nachgelagerten Besteuerung spielt vor allem im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung eine Rolle. Denn bei Zukunftsicherungsleistungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer gilt Folgendes:
Die Entscheidung der Frage, ob Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftsicherung gegenwärtig zufließender Arbeitslohn des Arbeitnehmers sind oder nicht, ist für die steuerliche Behandlung der späteren Leistungen aus dieser Zukunftsicherung als Arbeitslohn von grundlegender Bedeutung. Denn es gilt folgender Grundsatz:
Sind die Ausgaben für die Zukunftsicherung gegenwärtig zufließender Arbeitslohn, können die späteren Leistungen aus der Zukunftsicherung kein Arbeitslohn sein. Die später zufließenden Leistungen werden in diesem Fall als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG steuerlich erfasst. Lösen die Ausgaben für die Zukunftsicherung dagegen keinen Zufluss von Arbeitslohn aus, sind die späteren Leistungen aus der Zukunftsicherung steuerpflichtiger Arbeitslohn (sog. Versorgungsbezüge), und zwar auch dann, wenn sie von einer selbständigen Versorgungseinrichtung erbracht werden.
2. Echte nachgelagerte Besteuerung als Arbeitslohn
Ausgehend von diesen Grundsätzen sind die Mo...