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Maschinelle Lohnabrechnung
Für Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung hat das Bundesministerium der Finanzen einen Programmablaufplan herausgegeben, der die Berechnung des jeweils geltenden Lohnsteuertarifs für den laufenden Arbeitslohn und für sonstige Bezüge sowie Versorgungsbezüge enthält.
Bei der Programmierung der Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan ist zu beachten, dass die sich ergebende Lohnsteuer von der aus einer gedruckten Lohnsteuertabelle abgelesenen Lohnsteuer geringfügig abweichen kann. Auf die Ausführungen beim Stichwort „Lohnsteuertabellen“ wird hingewiesen.
Arbeitgeber, die die Programmierarbeiten nicht selbst durchführen, sondern eines der vielfach auf dem Markt angebotenen Lohnabrechnungsprogramme verwenden, sollten Folgendes beachten:
Bei Lohnsteuer-Außenprüfungen durch die Finanzämter wird immer wieder festgestellt, dass die im Handel angebotenen Lohnabrechnungsprogramme zum Teil gravierende Fehler enthalten. Auch bei der maschinellen Ausstellung der (elektronischen) Lohnsteuerbescheinigung schleichen sich immer wieder Fehler ein. Leidtragender ist stets der Arbeitgeber, da dieser für die zutreffende Berechnung und Abführung der Lohnsteuer (einschließlich falscher Angaben in der Lo...