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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Lohnzahlung durch Dritte

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Wichtiges auf einen Blick:

Gewährt ein Automobilhersteller Arbeitnehmern eines Zulieferers, an dem er kapitalmäßig beteiligt ist und dem er eigene Arbeitnehmer überlässt, die gleichen Rabatte beim Erwerb von Fahrzeugen wie seinen eigenen Arbeitnehmern, handelt es sich bei den Preisnachlässen um steuerpflichtigen „Drittarbeitslohn“ ( BFH/NV 2022 S. 587).

Vgl. auch die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 1.

1. Allgemeines

Geld- und Sachleistungen eines Dritten gehören zum Arbeitslohn, wenn sie Entgelt für eine Leistung sind, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll ( BStBl. II S. 642). Hingegen liegt kein Arbeitslohn vor, wenn die Zuwendung auf anderen, eigenen Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Dritten beruht, durch die nicht eine zusätzliche Entlohnung der Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen soll. Auch bei einem überwiegend eigenwirtschaftlichen Interesse des Dritten liegt regelmäßig kein Arbeitslohn vor.

Beispiel A

Der verbilligte Warenbezug von einem Lieferanten des Arbeitgebers durch die Arbeitnehmer im Rahmen eines sog. „Mitarbeiter-V...

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