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Lexikon - Stand: 18.02.2025

Lohnsteuertabellen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im Februar

Programmablaufpläne 2025 veröffentlicht

Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, sind bei den jeweiligen Stichwörtern und in den Beispielen die für das Jahr 2025 gelten Besteuerungsgrenzen und Steuerbeträge aufgrund des Steuerfortentwicklungsgesetz von Ende Dezember 2024 bereits angegeben.

Aufgrund dieses Gesetzes hat die Finanzverwaltung Ende Januar 2025 die amtlichen Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer und der Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und für die Erstellung der Lohnsteuertabellen 2025 bekannt gegeben.

Die Programmablaufpläne sind spätestens ab dem anzuwenden. Der zuvor vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber spätestens bis zum zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist. Die Art und Weise der Neuberechnung ist nicht zwingend festgelegt. Sie kann durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume, durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder durch eine Erstattung im Rahmen der Lohnsteuerberechnung für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug erfolgen. Eine Verpflichtung zur Neuberechnung der Steuerbeträge s...

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