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Lohnsteuerbescheinigung
Neu im Oktober
Ausstellungserlass ab 2025 und Vordruckmuster
Die Finanzverwaltung hat den Ausstellungserlass zur Lohnsteuerbescheinigung ab dem Kalenderjahr 2025 und das entsprechende Vordruckmuster bekannt gegeben. Auf folgende Änderungen wird besonders hingewiesen:
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung durch das sog. Wachstumschancengesetz ist die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung ab dem Kalenderjahr 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern erst im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren anzuwenden. Die ab 2025 ohne Anwendung der Tarifermäßigung besteuerten Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre sind in Zeile 9 und der Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre sowie Entschädigungen sind in Zeile 10 anzugeben, damit die Tarifermäßigung ggf. im Veranlagungsverfahren berücksichtigt werden kann. Die Beträge aus beiden Zeilen müssen zudem ab dem Kalenderjahr 2025 im in Zeile 3 zu bescheinigenden Bruttoarbeitslohn enthalten sein.
In Zeile 15 sind insgesamt die Leistungen zu bescheinigen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies sind insbesondere die Lohnersatzleistungen. Hierzu gehört auch das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III. Außerdem ist das (Saison-)Kurzarbeiter...