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Lohnsteuerbescheinigung
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
Grundlage für die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung ist der von der Finanzverwaltung bekannt gegebene Ausstellungserlass für die elektronischen und besonderen Lohnsteuerbescheinigungen.
Die ermäßigte Besteuerung (z. B. von Abfindungen) nach der Fünftelregelung ist seit dem Kalenderjahr 2025nichtmehr im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern erst im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers anzuwenden. Die ab 2025 ohne Anwendung der Tarifermäßigung besteuerten Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre sind in Zeile 9 und der Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre sowie Abfindungen sind in Zeile 10 anzugeben, damit die Tarifermäßigung ggf. im Veranlagungsverfahren berücksichtigt werden kann. Zusätzlich zu den in Zeile 9 bescheinigten Versorgungsbezügen für mehrere Jahre ist in Zeile 30 das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben. Die Beträge aus den Zeilen 9 und 10 müssen zudem in im Zeile 3 zu bescheinigenden Bruttoarbeitslohn enthalten sein. Vgl. nachfolgende Nrn. 9, 10 und 30.
Ab 2026 werden bei den vom Arbeitgeber berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung be...