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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Lohnsteuerbescheinigung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im August

Korrektur des Steuerbescheids auch bei Fehler des Finanzamts

Ein Einkommensteuerbescheid ist nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung aufzuheben oder zu ändern, soweit die vom Arbeitgeber an die Finanzverwaltung übermittelten Daten in der Lohnsteuerbescheinigung nicht oder nicht zutreffend im Steuerbescheid berücksichtigt worden sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Bruttoarbeitslohn vom Finanzamt unzutreffend übernommen und daher im Einkommensteuerbescheid zu niedrig oder zu hoch angesetzt worden ist.

Der Bundesfinanzhof hat die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass eine Änderung des Einkommensteuerbescheids zum Nachteil des Arbeitnehmers durch einen höheren Ansatz des Bruttoarbeitslohns auch dann zulässig ist, wenn der unzutreffende Ansatz auf einem Fehler des Finanzamts beruht. Es kommt für eine Änderung des Steuerbescheids also weder auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers, einen Schreib- oder Rechenfehler des Arbeitnehmers noch auf ein mechanisches Versehen des Finanzamts oder einen Fehler des Finanzamts bei der Tatsachenwürdigung oder Rechtsanwendung an.

Zu den zu beachtenden Besonderheiten bei der Ausstellung der Lohns...

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