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Lohnsteuerbescheinigung
Neu im Oktober
Muster für den Ausdruck 2026 veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2026 bekannt gemacht.
Der Arbeitgeber hat erstmalig für 2026 die für den letzten Lohnzahlungszeitraum zugrunde gelegten Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung anzugeben. Die Angabe dieser Beiträge hat jeweils gesondert für die Gewährung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses einerseits und für die Berücksichtigung bei der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren anderseits zu erfolgen. Die Bescheinigung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder alternativ der Mindestvorsorgepauschale in der bisherigen Zeile 28 entfällt ab dem Jahr 2026.
( IV C 5 – S 2533/00123/007/007)
Neu im März
Geändertes Muster für 2025
Die erforderlichen Eintragungen in das entsprechende Vordruckmuster werden unter dem Stichwort „Lohnsteuerbescheinigung“ ausführlich erläutert.
Das Bundesministerium für Finanzen hat Mitte Februar 2025 das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronisc...