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Lexikon - Stand: 11.03.2025

Lohnsteuerbescheinigung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im März

Geändertes Muster für 2025

Die erforderlichen Eintragungen in das entsprechende Vordruckmuster werden unter dem Stichwort „Lohnsteuerbescheinigung“ ausführlich erläutert.

Das Bundesministerium für Finanzen hat Mitte Februar 2025 das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 bekannt gemacht. Zusätzlich zu den unter Nummer 9 bescheinigten Versorgungsbezügen für mehrere Jahre ist unter Nummer 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben. Hierdurch wird die Berücksichtigung des zutreffenden Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag im Einkommensteuerveranlagungsverfahren des Arbeitnehmers sichergestellt.

( IV C 5 – S 2533/00123/006/030)

Neues und Wichtiges auf einen Blick:

1. Ausstellungserlass für die Lohnsteuerbescheinigungen

Grundlage für die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung ist der von der Finanzverwaltung bekannt gegebene Ausstellungserlass für die elektronischen und besonderen Lohnsteuerbescheinigungen. Die Finanzverwaltung hat diesen Ausstellungserlassfür 2025 neu bekanntgegeben. Auf folgende Änderungen wird besonders hingewiesen:

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