Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 24.02.2026

Lohnpfändung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues und Wichtiges auf einen Blick:

Seit gilt eine neue Lohnpfändungstabelle. Sie ist als Anhang 16 abgedruckt.

Wegen weiterer pfändungsrechtlicher Besonderheiten wird auf das im selben Verlag erschienene Lexikon Arbeitsrecht verwiesen.

1. Allgemeines

Zu den Aufgaben der Lohnabrechnung gehört auch der Vollzug von Pfändungen des Arbeitseinkommens. Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Gläubiger für eine ordnungsgemäße Durchführung der Pfändung verantwortlich; gleichzeitig hat er die zur Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers bestehenden Vollstreckungsschutzbestimmungen (§§ 850 bis 850i ZPO) zu beachten.

Die Pfändung wird mit Zustellung des Beschlusses wirksam. Diesem Zeitpunkt kommt vor allem für die Rangfolge Bedeutung zu, wenn dasselbe Arbeitseinkommen durch mehrere Gläubiger gepfändet wird. Der Arbeitgeber sollte deshalb stets den Zustellungszeitpunkt des Pfändungsbeschlusses vermerken.

Geht der Anspruch auf Arbeitslohn auf einen Dritten über, ist dieser Vorgang für den Zufluss des Arbeitslohns beim Arbeitnehmer ohne Bedeutung; auch der durch die Pfändung direkt an einen Dritten überwiesene Teil des Arbeitslohns ist dem Arbeitnehmer zugeflossen und damit steuer- und beitragspflichtig ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen