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Lohnkonto
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
1. Aufzeichnung der Lohnsteuerabzugsmerkmale im Lohnkonto
Der Arbeitgeber hat im Kalenderjahr 2025 die im elektronischen Verfahren abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in das jeweilige Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen. Entsprechendes gilt für die in Lohnsteuerabzugsbescheinigungen ausgewiesenen Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer.
Vgl. auch die Ausführungen unter der nachfolgenden Nr. 2 sowie bei den Stichwörtern „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ unter Nr. 3 Buchstabe e sowie Nr. 5 und „Lohnsteuerabzugsbescheinigung“.
2. Abschaffung der „Fünftelreglung“ im Lohnsteuerabzugsverfahren
Die ermäßigte Besteuerung von Entschädigungen (z. B. von Abfindungen) und Arbeitslohn für mehrere Jahre nach der Fünftelregelung ist ab dem Kalenderjahr 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern erst im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers anzuwenden. Vgl. dazu auch die Ausführungen unter der nachfolgenden Nr. 7.
3. Progressionsvorbehalt für steuerfreies Qualifizierungsgeld
Das an den Arbeitnehmer seit dem