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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Laufende Bezüge

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Laufende Bezüge sind die regelmäßigen Zahlungen (Gehälter, Löhne, Pensionen usw.) für die üblichen Lohnzahlungszeiträume (Monat, Woche usw.). Dazu gehören auch solche Bezüge, deren Höhe schwankt (z. B. laufende Umsatzprovision).

Zum laufenden Arbeitslohn gehören insbesondere

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    Monatslöhne und -gehälter,

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    Wochen- und Tageslohn,

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    Mehrarbeitsvergütungen,

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    Zuschläge und Zulagen,

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    geldwerte Vorteile aus der ständigen Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung und zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,

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    Vorauszahlungen von Arbeitslohn, wenn sich die Vorauszahlung ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume des laufenden Kalenderjahres bezieht,

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    Nachzahlungen von Arbeitslohn, wenn sich der Gesamtbetrag einer Nachzahlung ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume des laufenden Kalenderjahres bezieht. Eine Nachzahlung von Arbeitslohn, die weiter als zum Beginn des laufenden Kalenderjahres zurückreicht, ist lohnsteuerlich ausnahmslos als sonstiger Bezug zu behandeln.

Zum laufenden Arbeitslohn gehört auch derjenige laufende Arbeitslohn, der für das abgelaufene Kalenderjahr innerhalb der ersten drei Wochen des neuen Kalenderjahrs gezahlt wird. Wird der laufende Arbeitslohn für das abg...

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