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Künstler
1. Allgemeines
Künstler können entweder unbeschränkt oder nur beschränkt steuerpflichtig sein, je nachdem, ob sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht. Für beschränkt steuerpflichtige Künstler gelten Sonderregelungen, die beim Stichwort „Beschränkt steuerpflichtige Künstler, Berufssportler, Schriftsteller und Journalisten“ erläutert sind. Für Künstler, die nebenberuflich für eine gemeinnützige Organisation tätig sind (z. B. Kirchenmusiker oder Organisten), gibt es einen Steuerfreibetrag von 3000 € jährlich (vgl. das Stichwort „Nebentätigkeit für gemeinnützige Organisationen“).
Sowohl für beschränkt als auch für unbeschränkt steuerpflichtige Künstler ist die Beantwortung der Frage von ausschlaggebender Bedeutung, ob eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit vorliegt. Für steuerliche Zwecke ist diese Frage im sog. Künstlererlass beantwortet worden. Für die Belange der Sozialversicherung haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger einen eigenen Abgrenzungskatalog erstellt, der sich jedoch in den meisten Fällen mit der steuerlichen Einordnung deckt.
Im Übrigen gelten für die Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbst...