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Kindergeld
Das Kindergeld beträgt monatlich:
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bis | bis | seit | |
---|---|---|---|
für das erste Kind | 204 € | 219 € | 250 € |
für das zweite Kind | 204 € | 219 € | 250 € |
für das dritte Kind | 210 € | 225 € | 250 € |
für jedes weitere Kind | 235 € | 250 € | 250 € |
Die frühere Einkünfte- und Bezügegrenze für Kinder über 18 Jahre zur Gewährung von Kindergeld oder Freibeträgen ist weggefallen (vgl. Anhang 9 Nr. 9).
Die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld und die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags zuzüglich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf anstelle des Kindergelds nach Ablauf des Kalenderjahres sowie der Kinderbegriff sind ausführlich anhand von Beispielen in Anhang 9 erläutert. Zum Kinderzuschlag für Geringverdiener vgl. die Erläuterungen in Anhang 9 Nr. 5 Buchstabe f. Zur geplanten Kindergrundsicherung vgl. das Stichwort „Kindergrundsicherung“.