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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Kinderbetreuungsfreibetrag
Es gibt einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf als Ergänzung zum Kinderfreibetrag. Der Freibetrag ist ausführlich in Anhang 9 unter Nr. 7 erläutert.
Siehe auch „Kinderbetreuungskosten“.