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Kassenverwalter
LS+ SV+Kassenverwalter von Gemeinden sind Arbeitnehmer. Die ihnen gewährten Aufwandsentschädigungen sind Arbeitslohn.
Wird die Tätigkeit als Kassenverwalter einer Gemeinde ehrenamtlich ausgeübt, bleibt die dafür gewährte Aufwandsentschädigung teilweise steuerfrei. Wegen der Einzelheiten vgl. „Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen“.