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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Journalisten
Journalisten können entweder als fest angestellte Arbeitnehmer oder aber als freie Mitarbeiter tätig sein. Zur Scheinselbstständigkeit vgl. dieses Stichwort. Den Journalisten wurde früher auf Antrag ein besonderer Werbungskosten-Pauschbetrag vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Dieser besondere Werbungskosten-Pauschbetrag für Journalisten ist bereits seit weggefallen.