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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Journalisten

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Journalisten können entweder als fest angestellte Arbeitnehmer oder aber als freie Mitarbeiter tätig sein. Zur Scheinselbstständigkeit vgl. dieses Stichwort. Den Journalisten wurde früher auf Antrag ein besonderer Werbungskosten-Pauschbetrag vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Dieser besondere Werbungskosten-Pauschbetrag für Journalisten ist bereits seit weggefallen.

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