Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzgeldumlage
Neues auf einen Blick:
Nach der Verordnung vom zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 ist die Umlage für 2011 auf 0,00 % festgesetzt worden. Demzufolge fällt in 2011 keine Insolvenzgeldumlage an.
1. Allgemeines
Nach § 358 SGB III werden die notwendigen Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist, und solche juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert, und private Haushalte werden nicht in die Umlage einbezogen.
Das Insolvenzgeld wird von den Arbeitsagenturen ausgezahlt, aufzubringen ist es von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies geschah bisher durch eine Umlage, die jährlich nachträglich parallel zum Einzug des Unfallversicherungsbeitrags durchgeführt wurde.
Mit dem UVMG (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz) hat der Gesetzgeber die Aufgabe des Einzugs der Insolvenzgeldumlag...