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Heiratsbeihilfen
Heiratsbeihilfen sind einmalige oder laufende Geld- bzw. Sachleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die steuer- und beitragspflichtig sind.
Steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind nur noch Sachzuwendungen des Arbeitgebers anlässlich des besonderen persönlichen Ereignisses „Heirat“ bis zu einem Wert von 60 € einschließlich Umsatzsteuer (sog. Freigrenze für Aufmerksamkeiten z. B. für Blumen, Bücher, CD/DVD usw.). Auf die Erläuterungen beim Stichwort „Aufmerksamkeiten“ wird hingewiesen.
Neben der Freigrenze für Aufmerksamkeiten in Höhe von 60 € kann in demselben Kalendermonat auch die monatliche Freigrenze für geringfügige Sachbezüge in Höhe von 50 € in Anspruch genommen werden. Auf die Erläuterungen beim Stichwort „Sachbezüge“ unter Nr. 4 wird hingewiesen.