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Grubenwehren
Die Mitglieder der Grubenwehren im Bergbau erhalten für Übungen und für den Gefahreneinsatz besondere Vergütungen. Diese Vergütungen sind steuer- und beitragspflichtig.
Die Versteuerung der Vergütungen der Grubenwehren für Übungs- und Rettungsschichten ist nach den allgemeinen Grundsätzen durchzuführen. Neben den Sondervergütungen etwa gezahlte tarifliche Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 b EStG steuerfrei. Zur Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit im Einzelnen vgl. das Stichwort „Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit“.