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Grenzpendler
Der Begriff „Grenzpendler“ wird für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer verwendet, und zwar unabhängig davon, ob sie beschränkt steuerpflichtig sind, weil sie sich nicht mehr als sechs Monate in Deutschland aufhalten oder ob sie (ggf. über Jahre hinweg) in Deutschland arbeiten und täglich an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren. Durch die tägliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort wird in Deutschland kein gewöhnlicher Aufenthalt begründet (weil die Nächte nicht in Deutschland verbracht werden), sodass dieser Personenkreis mit dem in Deutschland erzielten Arbeitslohn (nur) beschränkt steuerpflichtig ist.
Der Unterschied zwischen einem Grenzpendler und einem Grenzgänger besteht darin, dass ein „Grenzgänger“ ein Arbeitnehmer ist, der unter die sog. Grenzgängerregelung fällt, die einige mit Deutschland abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen enthalten (vgl. das Stichwort „Grenzgänger“). Fällt ein ausländischer Arbeitnehmer, der täglich an seinen ausländischen Wohnort zurückkehrt, nicht unter die Grenzgängerregelung (weil das geltende Doppelbesteuerungsabkommen keine Grenzgängerregelung enthält), handelt es sich um einen beschränkt steuerpflichtigen Grenzpendler. Diese For...