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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Grenzgänger

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im April

Beiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse

Das Stichwort „Grenzgänger“ enthält unter Nr. 5 Buchstabe b Erläuterungen zur steuerlichen Behandlung der Beiträge und Leistungen an bzw. von Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der schweizerischen Altersvorsorge (= berufliche Vorsorge). Innerhalb dieser Vorsorge wird zwischen einer gesetzlichen Mindestabsicherung (dem „Obligatorium“) und einer weitergehenden Vorsorgeverpflichtung (dem „Überobligatorium“) unterschieden. Eine Unterscheidung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Vorsorgeeinrichtungen ist aber nicht vorzunehmen.

Der Bundesfinanzhof folgt der Verwaltungsauffassung, dass es sich bei überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragszahlung zufließt. Es handelt sich nicht um steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen.

Die als Renten erbrachten Leistungen aus dem Überobligatorium führen in Höhe des Ertragsanteils zu sonstigen Einkünften. Die Besteuerung etwaiger Kapitalauszahlungen richtet sich nach den Grundsätzen für Lebensversicherungsverträge und führt ggf. zu Ei...

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