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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Gesundheitsfonds

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Der Gesundheitsfonds startete am . Der Gesundheitsfonds ist die zentrale Stelle, in der die Geldmittel der gesetzlichen Krankenversicherung verwaltet werden. Der Gesundheitsfonds wird vom Bundesversicherungsamt verwaltet. Er speist sich aus Krankenkassenbeiträgen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber aber auch aus Beiträgen von Rentnern, geringfügig Beschäftigten, Künstlern und Publizisten, Wehr- und Zivildienstleistenden, Beziehern von Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld sowie aus Steuermitteln. Alle Beträge fließen in einen zentralen Topf, den Gesundheitsfonds. Von hier aus werden die Mittel dann vom Bundesversicherungsamt auf die Krankenkassen verteilt.

Die Beitragssätze zur Krankenversicherung werden wegen des Gesundheitsfonds nicht mehr individuell durch die Krankenkassen, sondern für alle Krankenkassen einheitlich per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung festgelegt. Der einheitliche allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt seit 14,6 %. Der ermäßigte Beitragssatz wurde auf 14,0 % festgesetzt. Decken die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die Ausgaben einer Krankenkasse nicht, kann diese einen Zusatzbeitrag erheben. Seit wird au...

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