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Gesundheitsförderung
Neu im Juni
Nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers
Die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind steuerfrei, wenn sie hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen des Fünften Buch Sozialgesetzbuch genügen und soweit sie beim einzelnen Arbeitnehmer den Steuerfreibetrag von 600 € jährlich nicht übersteigen.
Präventionskurse des Arbeitgebers können auch dann zu den steuerfreien Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung gehören, wenn sie nicht zertifiziert sind. Damit gelten auch für diese Leistungen die entsprechenden Dokumentations- bzw. Nachweispflichten. Steuerfreier Arbeitslohn ist bei jeder Lohnabrechnung im Lohnkonto aufzuzeichnen.
Bei Präventionskursen, die im Auftrag des Arbeitgebers allein für dessen Beschäftigte und ohne Mitwirkung der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, besteht kein unmittelbares Erfordernis zur Ausstellung und Hinterlegung von Teilnahmebescheinigungen. Allerdings erfordert die Dokumentation im Lohnkonto aufgrund der Bewertung und Zurechnun...