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Gelegenheitsgeschenke
LS- SV-Gelegenheitsgeschenke sind Sachzuwendungen von geringem Wert (Blumen, Buch, CD/DVD), die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder einem in seinem Haushalt lebenden Angehörigen i. S. d. § 15 AOaus besonderem persönlichem Anlass im privaten Bereich (z. B. GeburtstagsgeschenkeGeburtstag, Heirat, Geburt eines Kindes) oder beruflichen Bereich (z. B. Jubiläum, bestandene Prüfung) gegeben werden. Gelegenheitsgeschenke sind steuer- und beitragsfrei, wenn der Wert der Sachzuwendung 60 € einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigt (R 19.6 Abs. 1 Satz 2 LStR).
Der Arbeitgeber schenkt seiner Sekretärin zum Geburtstag im April 2024 einen Blumenstrauß im Wert von 30 €.
Es handelt sich um eine steuer- und beitragsfreie Aufmerksamkeit, da der Wert dieser Sachzuwendung 60 € nicht übersteigt.
Wie Beispiel A. Die Sekretärin erhält allerdings von ihrem Arbeitgeber zum Geburtstag einen Geschenkgutschein für ein Musikgeschäft über 50 € (ein Eintausch des Gutscheins in Geld ist ausgeschlossen).
Es handelt sich auch in diesem Fall um eine steuer- und beitragsfreie Aufmerksamkeit, da der Wert der Sachzuwendung 60 € nicht übersteigt. Zur Abgrenzung von Sachlohn (Sachbezug) und Barlohn bei Gutscheinen vgl. au...