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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Geldstrafen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

LS- SV-Arbeitslohn bei dem eine Ordnungswidrigkeit (z. B. Parkverstoß) begehenden Arbeitnehmer liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber als Halter des Kfz das Verwarnungsgeld wegen einer ihm erteilten Verwarnung bezahlt; der Arbeitgeber begleicht in diesem Fall seine eigene Schuld.

LS+ SV+Bei einem vertraglichen oder gesetzlichen Regressanspruch des Arbeitgebers gegen den verursachenden Arbeitnehmer führt allerdings der Erlass eines realisierbaren Schadensersatzanspruchs zum Zufluss von Arbeitslohn ( BStBl. 2021 II S. 103).

LS+ SV+Übernimmt der Arbeitgeber eine Geldstrafe, die der Arbeitnehmer erhalten hat, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Gleiches gilt für Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder.

Es spielt keine Rolle, ob die Bestrafung mit dem Dienstverhältnis in Zusammenhang steht, oder dem Privatbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen ist.

Beispiel

Der Chauffeur einer Firma fährt ein Vorstandsmitglied zu einer wichtigen Sitzung. Um rechtzeitig anzukommen, überschreitet er die Geschwindigkeitsbegrenzung, gerät in eine Radarkontrolle und muss 50 € Bußgeld bezahlen. Der Arbeitgeber ersetzt dem Chauffeur die 50 €.

Dieser Arbeitgeberersatz i...

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